UFOP-Datenbank „Aussagen der Schlepperhersteller“ aktualisiert

Biodieseleinsatz in der Landwirtschaft

Berlin, 28. Februar 2014 – Die Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen e.V. (UFOP) hat die Datenbank „Aussagen der Schlepperhersteller“ aktualisiert. Darin werden umfangreiche Informationsquellen zur Verwendung von Biodiesel in Schleppern, Mähdreschern usw. zur Verfügung gestellt. Die Datenbank ermöglicht einen schnellen Überblick über die erteilten Freigaben der jeweiligen Maschinentypen und die spezifischen Freigabebedingungen der Hersteller.

Die UFOP weist in diesem Zusammenhang erneut darauf hin, dass die Verwendung von Rapsölmethylester (RME) bzw. Rapsölkraftstoff in der Land- und Forstwirtschaft nach wie vor voll steuerbegünstigt ist. Die gezahlte Energiesteuer in Höhe von 45,03 Cent je Liter wird im Rahmen des Agrardiesel-Rückerstattungsverfahrens voll zurück erstattet. Die UFOP fordert als Beitrag zur Entbürokratisierung, dass die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe diese Biokraftstoffe sogleich Energiesteuer begünstigt beziehen können. Damit könnte das Erstattungsverfahren entfallen und zugleich würde die Liquidität in den Betrieben verbessert.

Auf ihrer Homepage (www.ufop.de) hat die UFOP einen wöchentlich aktualisierten Preisvergleich „Agrardiesel, Rapsöl und Biodiesel“ eingestellt. Danach zeigt sich, dass Biodiesel derzeit preislich attraktiv ist. Weltweit überdurchschnittliche Ölsaaten- und Palmölerträge haben zu stark sinkenden Preisen bei Pflanzenöl, einschließlich Rapsöl geführt. Die Verwendung von RME und Rapsöl in der heimischen Landwirtschaft stößt darüber hinaus in der Öffentlichkeit auf große Akzeptanz, weil bei der Rapsölverarbeitung gentechnisch nicht verändertes Rapsschrot als wertvolles Eiweißfuttermittel gewonnen wird. Ein Hektar Raps zur Biokraftstoffproduktion ersetzt, gemessen an seinem Futterwert, einen Hektar Sojaanbau.

Die Einträge in der Datenbank basieren auf einer Umfrage, die im Auftrag der UFOP im Winter 2013/14 durchgeführt wurde. Trotz aller Gewissenhaftigkeit bei der Recherche kann die UFOP keine Gewähr für die Richtigkeit der gemachten Angaben übernehmen. Die Nutzung dieser Datenbank entbindet daher nicht von der Informationspflicht des Biodiesel-Anwenders die Bestätigung der Freigabenerteilung und Anwendungsbedingungen (z. B. Anpassung des Motorölwechselintervalls) von seinem Händler einzuholen bzw. der Betriebsanleitung zu entnehmen.

Die aktualisierten Informationen können nach Eingabe des Herstellernamens unter https://www.ufop.de/schlepperfreigabe eingesehen werden.