UFOP fordert vom Klimakabinett Anhebung der THG-Quote und erinnert an den Koalitionsvertrag

Berlin, 21. Juni 2019. Mit Hinweis auf die schon bald beginnende Verpflichtungsperiode 2021 bis 2030 fordert der Vorsitzende der Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen (UFOP), Wolfgang Vogel, die Bundesregierung in einem Schreiben an die Bundesminister für Umwelt, Landwirtschaft, Verkehr und Wirtschaft auf, eine schrittweise Erhöhung der Treibhausgasquote zu beschließen. Mit dieser inzwischen auch von anderen Mitgliedsstaaten eingeführten Maßnahme werde sowohl den bereits etablierten und treibhausgasoptimierten Biokraftstoffen aus Anbaubiomasse, als auch den erneuerbaren Kraftstoffen aus Reststoffen und erneuerbarem Strom der erforderliche Marktzugang ermöglicht. 

Angesichts des dringenden Handlungsbedarfs müssten jetzt Maßnahmen in den Vordergrund gerückt werden, die vorrangig der Zielerfüllung 2030 dienten. Gefordert  sei nun insbesondere der Verkehrssektor. Anderenfalls müssten aus Steuermitteln Emissionsrechte von anderen Mitgliedstaaten zugekauft werden. Das vorhandene Potenzial von nachhaltigen und zertifizierten Biokraftstoffen zur Minderung der Treibhausgas-Emissionen wird derzeit nicht ausgeschöpft. Ursache ist die 2015 eingeführte Treibhausgasquote. Treiber des umweltpolitisch erwünschten Treibhausgasminderungs- und Effizienzwettbewerbs zwischen den einzelnen Rohstoffen sind die vorgesehenen Strafzahlungen, wenn das Mineralölunternehmen die Quotenverpflichtung nicht erfüllt. Die Treibhausgas-Minderungsverpflichtung steigt im Jahr 2020 auf 6 % und muss nach Auffassung der UFOP schrittweise auf 16 % im Jahr 2030 angehoben werden.

Die UFOP erwartet, dass mit der Erhöhung auch neuen alternativen Kraftstoffen der Marktzugang ermöglicht wird, weil die auf die Quotenverpflichtung anrechenbare Biokraftstoffmenge aus Anbaubiomasse durch eine sogenannte Kappungsgrenze gedeckelt wird. Diese Kappungsgrenze sollte in allen EU-Mitgliedstaaten ausgeschöpft werden, wie zum Beispiel in Frankreich. Vogel betont in seinem Schreiben, dass Alternativen wie die E-Mobilität parallel zur Anhebung der THG-Quote weiterentwickelt und gefördert werden müssten. Jedoch sei der Markterfolg als Beitrag für die Erfüllung des Klimaschutzziels in 2030 nicht vorhersehbar, weil mangels Verbraucherakzeptanz nach wie vor zu wenig E-Fahrzeuge zugelassen werden. Der Vorteil von Biokraftstoffen liege dagegen auf der Hand. Biokraftstoffe werden in Bestandsflotten eingesetzt und leisten bereits ein Beitrag zur Treibhausgasminderung. Aufgrund der gesetzlich vorgegebenen Dokumentationspflichten ist deren Einsatz als eine sehr robuste Klimaschutzmaßnahme zu werten. Biokraftstoffe übernehmen eine Brückenfunktion für den Antriebswechsel auf die E-Mobilität und die Einführung von Kraftstoffen aus erneuerbarem Strom.

Vogel betont in seinem Appell ebenfalls die mit der Neufassung der Erneuerbare Energien-Richtlinie (RED II) verschärften Anforderungen. Die Richtlinie sei damit die gesetzliche Grundlage für die Durchsetzung von Nachhaltigkeitsanforderungen auch in Drittstaaten, auch auf der Stufe des Biomasseanbaus Dieser Aspekt werde von der Politik bis heute nicht anerkannt, kritisiert Vogel. Biokraftstoffe nähmen eine wichtige Vorreiterfunktion ein, unabhängig von der Endverwendung Mindestanforderungen an die Herkunftszertifizierung und Nachhaltigkeit von Anbaubiomasse international durchzusetzen.