UFOP-Info zur Aussaat 2024: Winterraps fest in der Fruchtfolge einplanen

Berlin, 11.07.2024 – Wesentliche Basis der Aussaat-Empfehlung für die Ernte 2025 im Newsletter der Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen e.V. (UFOP) ist die positive Entwicklung der Rapserzeugerpreise, die für eine Anbauausdehnung spricht. Unterstützung für die neue Aussaat im August/September kommt nach wie vor auch von einer starken Nachfrage aus dem Biokraftstoffsektor. Im Hinblick auf die Rapserdfloh-Kalamität im Anbau zeichnen sich Lösungsansätze ab.

Der Marktteil des UFOP-Newsletters beleuchtet die Preisentwicklung der letzten Monate und gibt einen Ausblick auf die Vorverträge für 2025. Aufgrund schwieriger Witterungsbedingungen sind die Ernteerwartungen in der EU in den letzten Wochen stetig herunter korrigiert worden. Auch global wird eine kleinere Rapsernte erwartet, die den Bedarf nicht decken dürfte. Im Ergebnis sollte es zu einem Abbau der Vorräte kommen. Seit Jahresstart hat sich die Preisschere zwischen den Vorkontraktpreisen für Raps und Brotweizen merklich vergrößert. Anfang Juli erhielten Erzeuger für Raps der Ernte 2024 im Schnitt 459 Euro je Tonne frei Erfasserlager und damit mehr als doppelt so viel als für Brotweizen. Dabei ist der Mehröl-Zuschlag noch gar nicht berücksichtigt. Auch der Blick auf die Terminkurse stimmt optimistisch. Im Vergleich der Kontrakten ex Ernte 2025 lag Raps am 09.07.2024 bei 470,25 Euro je Tonne, Brotweizen dagegen bei 234,25 Euro je Tonne. Die UFOP sieht daher Rückenwind für den Rapsanbau und ruft die Landwirte auf, den Winterraps in der Aussaatkampagne fest einzuplanen.

Der Befall mit Rapserdfloh gilt derzeit als eine der größten Herausforderungen für einen erfolgreichen Rapsanbau. In Hauptbefallsgebieten und bei langjährig bekanntem Termin des Hauptzufluges sollten gegebenenfalls ackerbauliche Anpassungen wie eine Frühsaat vorgenommen werden, um das Zusammentreffen von Rapsauflaufen und Hauptzuflug der Käfer zu vermeiden. Allerdings kann eine Frühsaat nicht generell als ackerbauliche Lösung der Erdfloh-Problematik empfohlen werden, da hiermit weitere phytopathologische Probleme einher gehen. Für Situationen mit Starkbefall ist im Jahr 2023 erstmals eine Artikel 53-Genehmigung („Gefahr in Verzug“) für zwei neue Insektizide der Wirkstoffklasse der Diamide erteilt worden. Die einmalig mögliche Behandlung richtet sich in erster Linie gegen die Larven des Rapserdflohs und sollte ab Beginn der Eiablage bis 9-Blattstadium erfolgen. Erste Erfahrungen in Deutschland belegen eine gute Wirksamkeit. Für die Folgejahre sind weitere Artikel 53-Antragstellungen für diese Mittel angekündigt. 

Ergänzend werden im Newsletter Hinweise auf die Ergebnisse aus dem Bundes- und den EU-Sortenversuchen gegeben. Neu ab der Ernte 2023 ist eine Einstufung der in Deutschland vertriebsfähigen Winterrapssorten anhand mehrjähriger Versuchsergebnisse in Phoma-Befallsklassen. Die Abbildung steht als Service auf der Webseite der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein zur Verfügung. Die UFOP empfiehlt, ausschließlich in Deutschland zugelassene und/oder in den in Deutschland durchgeführten EU-Sortenversuchen geprüfte Winterrapssorten auszusäen.

Die UFOP-Information zur Winterrapsaussaat 2024 steht als Download zur Verfügung.