UFOP kritisiert EFSA-Neubewertung zur neonicotinoiden Rapsbeizung – Alternativen für die Landwirtschaft stehen nicht zur Verfügung

Berlin, den 01.03.2018 – Deutliche Kritik trägt die Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen e.V. (UFOP) gegen die von der European Food Safety Authority (EFSA) vorgelegte Neubewertung der neonicotinoiden Saatgutbeizung für Winterraps vor. Grund für diese Kritik ist die Nutzung des höchst umstrittenen und von den EU-Mitgliedsstaaten nicht anerkannten „Bee Guidance Documents“ der EFSA als Bewertungsgrundlage. Darüber hinaus sei fraglich, ob die aus dem Rapsanbau vorliegenden, umfangreichen Monitoringdaten sowie die Daten zu Risikominderungsmaßnahmen beim Einsatz der Wirkstoffe in der Praxis in den Schlussfolgerungen der EFSA angemessen berücksichtigt worden seien.

Mit großem Bedauern hat der Verband daher das Ergebnis der Neubewertung zur Kenntnis genommen. Seit dem Verbot der neonicotinoiden Saatgutbeizung ist der Rapsanbau in Deutschland bereits um rund 100.000 Hektar zurückgegangen, trotz der vielfältigen Vorteile der Rapspflanze für Fruchtfolgesysteme und als Lieferant von heimischem Eiweiß. Eine weitere Flächenreduzierung ist ohne wirksamen insektiziden Beizschutz zu befürchten.

Die UFOP macht geltend, dass die Beizqualität durch die Rapszüchter in Zusammenarbeit mit den Zulassungsbehörden in den vergangenen Jahren erheblich verbessert und der Staubabrieb auf ein Minimum reduziert worden ist. Hieraus resultiert das System der Zertifizierten Rapsbeizstelle, bei der alle deutschen Anlagen durch die SeedGuard Gesellschaft für Saatgutqualität mbH auditiert und zertifiziert werden.

Als Ergebnis des Verbotes der Wirkstoffe Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam ist die Behandlungsintensität mit Pflanzenschutzmitteln bei Winterraps im Herbst seit 2014 deutlich angestiegen. Die gegen den Rapserdfloh ausschließlich zugelassenen Pyrethroide werden wegen fortschreitender Resistenz gegen diese Wirkstoffklasse zunehmend unwirksam. Darüber hinaus wirkt eine Pflanzenschutzspritzung im Gegensatz zur Saatgutbeizung nicht selektiv auf Schädlinge an den jungen Pflanzen, sondern trifft gleichzeitig alle auf der Fläche vorhandenen Fluginsekten, Laufkäfer und sonstigen Nützlinge. Somit konterkariert das Verbot der insektiziden Beizung die Bemühungen für einen verbesserten Bienen- und Umweltschutz im Rapsanbau.

Sowohl die nicht mehr bekämpfbare Kleine Kohlfliege, als auch der Rapserdfloh und die gegen viele Wirkstoffklassen resistente Grüne Pfirsichblattlaus haben in Rapsbeständen in den letzten vier Jahren z.T. zu massiven Schäden und zu Pflanzenverlusten geführt. Dies bedroht mittelfristig die Wirtschaftlichkeit des Rapsanbaus. Die Branche ist daher dringend auf die Entwicklung und Neuzulassung neuer Wirkstoffe und Produkte angewiesen. Allerdings wird dies durch die derzeitige Umsetzung der Pflanzenschutz-Zulassung massiv behindert.