UFOP kritisiert Entscheidung zur neonicotinoiden Rapsbeizung scharf – Alternativen für die Landwirtschaft stehen nicht zur Verfügung

Berlin, 03. Mai 2013 – Die Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen e.V. (UFOP) kritisiert das Anfang der Woche in Brüssel angekündigte Verbot der neonicotinoiden Saatgutbeizung in für Bienen attraktiven Kulturen scharf. In Deutschland sind hiervon nahezu 100 Prozent des Rapsanbaus auf jährlich rund 1,4 Millionen Hektar betroffen. Da eine insektizide Saatgutbeizung für den nachhaltigen Winterrapsanbau unverzichtbar ist, fordert die UFOP eine umgehende Neubewertung der Wirkstoffe unter Einbeziehung der bisher nicht berücksichtigten Monitoringdaten und Daten zu Risikominderungsmaßnahmen beim Einsatz der Wirkstoffe in der Praxis.

Mit großem Bedauern hat die UFOP das deutsche Abstimmungsverhalten im Berufungsausschuss zur Kenntnis genommen, weil in Deutschland bereits seit 2008 Zulassungen mit strengen Bestimmungen auf der Grundlage einer Risikobewertung durch die nationalen Zulassungsbehörden gelten. Demnach ist bei Berücksichtigung umfangreicher und aktueller Daten zu den Wirkstoffrückständen in Pollen sowie Nektar und zur Exposition durch Beizstaubabrieb und Guttation die Anwendung von Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam zur Saatgutbeizung bei Winterraps als sicher einzuschätzen. Zahlreiche entsprechende Monitoringdaten sowie Daten zu Risikominderungsmaßnahmen beim Einsatz dieser Wirkstoffe in der Praxis sind in der dem Legislativvorschlag zugrunde liegenden Risikoabschätzung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) vom Januar 2013 nicht berücksichtigt worden. Weiterhin wurde durch die Rapszüchter in Zusammenarbeit mit den Zulassungsbehörden die Beizqualität erheblich verbessert und der Staubabrieb auf ein Minimum reduziert. Hieraus resultiert die Zertifizierte Rapsbeizstelle, bei der alle deutschen Anlagen durch die SeedGuard Gesellschaft für Saatgutqualität mbH als Voraussetzung für den Einsatz neonicotinoider Wirkstoffe auditiert und zertifiziert werden. Dennoch hat Deutschland dem Vorschlag eines vorläufigen Verbotes der Wirkstoffe zugestimmt. Da eine qualifizierte Mehrheit weder für noch gegen den Vorschlag der EU-Kommission zustande gekommen ist, kann die Kommission die Regelung nunmehr im Alleingang umsetzen. Kommissar Tonio Borg hat ein Inkrafttreten der Restriktionen zum 1. Dezember 2013 angekündigt. Aufgrund dieses Zeitrahmens ist die diesjährige Aussaatkampagne mit insektizid-gebeiztem Rapssaatgut noch abgesichert.

Im Ergebnis des aktuellen EU-Beschlusses wird die Behandlungsintensität mit Pflanzenschutzmitteln bei Winterraps im Herbst künftig deutlich ansteigen. Zum Teil wird es zu Mehrfachspritzungen kommen, da die gegen den Rapserdfloh zugelassenen Pyrethroide wegen fortschreitender Resistenz gegen diese Wirkstoffklasse zunehmend unwirksam werden. Eine Pflanzenschutzspritzung wirkt im Gegensatz zur Saatgutbeizung nicht selektiv auf Schädlinge an den jungen Pflanzen, sondern trifft gleichzeitig alle auf der Fläche vorhandenen Bienen, Laufkäfer und sonstigen Nützlinge. Somit konterkariert das Verbot der insektiziden Beizung die Bemühungen für einen verbesserten Bienen- und Umweltschutz im Rapsanbau.

Sowohl die künftig nicht mehr bekämpfbare Kleine Kohlfliege als auch der Rapserdfloh können bei ungeschützten Rapsbeständen zu massiven Schäden und zum Pflanzenverlust führen. Erhebliche Ertragseinbußen bis hin zu Umbrüchen sind die Folge. Bei Starkauftreten der Herbstschädlinge ist die Wirtschaftlichkeit des Rapsanbaus in Frage zu stellen.