UFOP lehnt Kürzung der Kappungsgrenze für Biokraftstoffe aus Anbaubiomasse ab

Das THG-Quotengesetz regelt den Marktausgleich

Berlin, 29. April, 2022. – Auf Unverständnis stößt die Initiative des Bundesumweltministeriums zur Reduzierung der sogenannten Kappungsgrenze für Biokraftstoffe aus Anbaubiomasse. Die Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen e. V. (UFOP) lehnt eine Änderung der bestehenden Regelung mit Nachdruck ab. Hinter der Verwertung von Rapsöl zu Biodiesel stehe eine über Jahrzehnte gewachsene und heute eng mit anderen Industriezweigen, einschließlich der Ernährungswirtschaft, vernetzte Produktions- und Verarbeitungsstruktur.

Die Förderunion unterstreicht die Bedeutung des bei der Rapsverarbeitung anfallenden Rapsschrots. Hierzulande werden jährlich ca. 9 Mio. Tonnen Rapssaat zu ca. 4 Mio. Tonnen Rapsöl verarbeitet, davon werden etwa 0,85 Mio. Tonnen zu Speisezwecken verwendet. Das bei der Verarbeitung anfallende Rapsschrot entspricht einer vermiedenen Anbaufläche von ca. 2 Mio. Hektar Soja in anderen Regionen der Erde. Rapsschrot ersetzt Sojaschrot in der Milchviehfütterung und ist Grundlage für die Kennzeichnung „ohne Gentechnik“. Bundesumweltministerin Lemke muss erklären, wie dieser Mengenbedarf an gentechnikfreiem Soja in Zukunft gedeckt werden soll. Für diesen Anbau sind zusätzliche Anbauflächen erforderlich. Die Änderung der Kappungsgrenze löst somit Verlagerungseffekte in Drittstaaten aus. Es ist nichts gewonnen, stellt die UFOP fest, wahrscheinlich wird das Gegenteil bewirkt.

Für die UFOP ist eine Änderung der Kappungsgrenze auch deshalb nicht nachvollziehbar, weil die nationale Grenze von 4,4 % am Endenergieverbrauch ohnehin unter der nach EU-Recht möglichen Kappungsgrenze von maximal 7 % festgelegt wurde. An diesem im Rahmen der Änderung des THG-Quotengesetzes erzielten Kompromiss dürfe nicht gerüttelt werden, fordert die UFOP. Der Verband verweist zudem auf die über die gesamte Produktionskette strengen und stetig verschärften Anforderungen an den Nachweis der Nachhaltigkeit und Treibhausgasminderung, die Vorbild für den Bereich der Lebensmittelproduktion sein könne.

Die UFOP betont die Bedeutung der Biokraftstoffe aus Anbaubiomasse im Gesamtangebot erneuerbarer Kraftstoffe aus Rest- und Abfallstoffen. Diese seien bisher der einzig spürbare Beitrag zum Klimaschutz im Verkehr. Die UFOP stellt fest, dass die E-Mobilität bisher durch den nach wie vor fossil geprägten Energiemix nur einen überschaubaren Beitrag zum Klimaschutz leiste. Dennoch werde die Anschaffung von Fahrzeugen in einer Höhe gefördert, die dem Dreifachen des Pro-Kopf-Einkommens in Pakistan entspreche. Dennoch sei der Beitrag der E-Mobilität aktuell wichtig, um die Abhängigkeit von fossilen Importen aus Russland zu reduzieren.

Die UFOP empfiehlt Bundesministerin Steffi Lemke einen genaueren Blick in das Treibhausgas (THG)-Quotengesetz. Das vom Bundesumweltministerium verantwortete und international beachtete Gesetz habe einen Effizienzwettbewerb ausgelöst. Denn die zur THG-Minderung verpflichteten Unternehmen sind an einem möglichst optimierten Preis-Leistungsverhältnis bzgl. der THG-Minderung interessiert. Dieser in der Klimapolitik einmalige Effizienzwettbewerb hat den Mengenbedarf für die Quotenerfüllung reduziert. So habe sich der Anteil von Biodiesel aus Rapsöl seit 2014 gegenüber dem Jahr 2020 im Biokraftstoffmix praktisch halbiert. Die im Falle der Nichterfüllung der Quote zu entrichtende Zahlung (Pönale) wird vorzugsweise dann bezahlt, wenn der Biokraftstoff daran gemessen teurer ist. Dies sei aktuell infolge des Preisanstiegs an den Agrarrohstoffmärkten der Fall. Die UFOP stellt fest, dass ein gesetzlicher Eingriff daher nicht nötig ist, weil die bestehenden gesetzlichen Regelungen den Marktausgleich bereits wirkungsvoll herstellen.