UFOP reicht Leitlinien des Integrierten Pflanzenschutzes im Anbau von Ackerbohne, Körnererbse, Sojabohne und Süßlupinen ein

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Berlin, 1. März 2019 – Die Leitlinien enthalten sowohl einen allgemeinen als auch speziellen Teil und wurden unter Federführung der Fachhochschule Südwestfalen, Standort Soest, erstellt. Die Ausarbeitung der Autoren Milan Männel, Prof. Dr. Bernhard C. Schäfer und Prof. Dr. Verena Haberlah-Korr erfolgte in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Sojaförderring e.V. und der Gesellschaft zur Förderung der Lupine e.V.  Die Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen e.V. (UFOP) hat die Erarbeitung der Leitlinien aus UFOP-Mitteln gefördert.

Die Leitlinien vom Februar 2019 beschreiben auf den Anbau von Ackerbohnen, Körnererbsen, Sojabohnen und Süßlupinenarten bezogen die Umsetzung der acht allgemeinen Grundsätze des Integrierten Pflanzenschutzes gemäß dem in der EU geltenden aktuellen Pflanzenschutzrecht. Die freiwillige Erstellung und Umsetzung entsprechender Leitlinien ist im Nationalen Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (NAP) verankert. Im allgemeinen Teil werden ein Überblick über die Pflanzenschutzmaßnahmen im Körnerleguminosenanbau gegeben und die Instrumente des Integrierten Pflanzenschutzes beschrieben. Im speziellen Teil gehen die Leitlinien auf Unkräuter und Ungräser,  tierische Schaderreger, Pilzkrankheiten und Viren ein.

Ziel der Leitlinien ist die Unterstützung von Beratung und Praxis bei der Umsetzung des Integrierten Pflanzenschutzes durch eine praxisgerechte Sprache sowie durch aktuelles Bildmaterial zur Ansprache von Schadorganismen und Symptomen. Sie enthält sowohl bewährte Verfahren als auch alternative Praktiken und Hinweise auf neue Methoden. Damit werden eine Verringerung der Anwendungsrisiken von Pflanzenschutzmitteln sowie eine Anwendung im Rahmen des notwendigen Maßes verbunden.

Die eingereichten Leitlinien des Integrierten Pflanzenschutzes durchlaufen ein Anerkennungsverfahren. Zunächst werden sie vom Wissenschaftlichen Beirat NAP bewertet. Nach Abstimmung mit den beteiligten Bundesressorts und den Bundesländern werden die Leitlinien durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft anerkannt und in den Anhang 1 des NAP aufgenommen. Dies wird abschließend im Bundesanzeiger bekanntgegeben.

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