UFOP schätzt Biodieselabsatz 2020 auf 2,6 Mio. Tonnen

Technologieoffenheit Voraussetzung zur Erfüllung der THG-Quote

shutterstock_301513628.jpgBerlin, 30. Juli 2020. Auf ca. 2,6 Mio. t schätzt die Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen (UFOP) den Verbrauch von Biodiesel für das Jahr 2020. Im Vergleich zu 2019 bedeute dies einen Anstieg von ca. 0,3 Mio. t. Dieser Absatz könne jedoch nur dann erreicht werden, wenn nachhaltig zertifiziertes Hydriertes Pflanzenöl (HVO) bzw. Pflanzenöl in Erdölraffinerien für die Anrechnung auf die THG-Quote mitverarbeitet werden könne. Diese Technologieoffenheit müsse auch nach 2020 fortgeführt werden, betont die UFOP. Denn der maximale Anteil von Biodiesel im Dieselkraftstoff sei durch die europäische Norm für Dieselkraftstoff, EN 590, auf 7 Vol.% begrenzt. Hydrierverfahren ermöglichten Erdölraffinerien den Einstieg in eine grüne Wasserstoffstrategie. Die Technologieoffenheit sei Voraussetzung für eine schrittweise Anhebung der Treibhausgas-Minderungsverpflichtung. Diese Sektorkopplung beginne auf dem Acker und ermögliche den zeitnahen Einstieg in eine Defossilisierung des Kraftstoffs in Bestandsflotten.  

Basis für die Verbrauchsschätzung der UFOP sind die Angaben des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für die Monate Januar bis Mai 2020. Die UFOP begründet den gegenüber 2019 höheren Verbrauch mit der zum 1. Januar 2020 von 4,5% auf 6 % gestiegenen Treibhausgas-Minderungsverpflichtung. Diese Verpflichtung dürfe der gesetzlichen Regelung zufolge nur mit im Kalenderjahr 2020 in Verkehr gebrachten bzw. verbrauchten treibhausgasreduzierten Kraftstoffmengen erfüllt werden. Anrechenbar seien daher auch im Vergleich zu fossilem Diesel bzw. Benzin „CO2-ärmere“ Kraftstoffe wie z. B. Erdgas (CNG). Die Verbrauchsschätzung stellt die UFOP allerdings unter den Vorbehalt der in 2020 möglichen Anrechnung von Treibhausgas-Minderungsmaßnahmen bei der Erdölförderung (sogen. „Upstream-Emission-Reduction“ – UER). Hier warte der Verband das Ergebnis der Prüfung durch das Umweltbundesamt ab. Dieses müsse die Projekte anerkennen. Die UFOP erwartet, dass diese Prüfung entsprechend intensiv vorgenommen wird.

Die UFOP kommt zum Ergebnis, dass ein Corona-bedingter Verbrauchsrückgang durch die zum 1. Januar 2020 angehobene Quotenverpflichtung nicht festgestellt werden könne. Im Gegenteil, im Mai sei mit 9,1 % ein historischer Höchstwert bzgl. des Bio-Anteils im Dieselmarkt erreicht worden. Dies zeige das Entwicklungspotenzial auf, bereits heute einen spürbaren Beitrag zum Klimaschutz im Verkehr zu leisten. 

Deshalb müsse sich die Bundesregierung im Rahmen ihrer Ratspräsidentschaft für die EU-weite Einführung einer THG-Quotenregelung einsetzen, die ab 2021 schrittweise erhöht werden müsse, damit die in 2020 erzielte Verbrauchsentwicklung nicht ein Einmaleffekt bleibe. Denn 2021 beginne die Verpflichtungsperiode mit den für den Bundeshaushalt empfindlichen Sanktionsregelungen gemäß dem Klimaschutzgesetz. Dem Klimaschutz laufe bereits die Zeit davon, begründet die UFOP seine Standpunkte.