UFOP veröffentlicht Sachstandsbericht „Biodiesel & Co. 2023/2024“ in der 15. aktualisierten Auflage
Berlin, 01. Oktober 2024. Die inzwischen 15. und im Zeitablauf jeweils aktualisierte Fassung des UFOP-Sachstandsberichtes „Biodiesel & CO“ informiert über die wichtigsten gesetzlichen Regelungen auf europäischer und nationaler Ebene zur „Förderung“ vom Biokraftstoffen. Der Bericht beginnt mit einer kritischen Bestandsaufnahme zur Energiepolitik der Regierungskoalition im Umfeld des Krieges Russlands gegen die Ukraine. Kritisch hinterfragt wird die auf Elektrifizierung ausgerichtete Förderung unter Vernachlässigung der physisch vorhandenen Biokraftstoffpotenziale.
Beleuchtet wird die kritische Diskussion zum Thema „Verbrenneraus“ und angesichts der drohenden Zielverfehlung 2030 die auch bei dieser Regierung ausbleibende Entwicklung einer Kraftstoffstrategie, um das nachhaltig verfügbare Potenzial von Biokraftstoffen zeitnah zu mobilisieren. In dem Kontext wird die Nationale Biomasse-Strategie (NABIS) im Kontext der Biomassestrategie der USA hinterfragt. Weitere Themen sind Fragestellungen und Herausforderungen zur Betrugsprävention bei Importen von Biodiesel bzw. HVO und Abfallölen. Der Bericht betont dennoch die grundsätzlich strategische und vorbildliche Bedeutung der THG-Quotengesetzgebung als eine im Wettbewerb auf Treibhausgaseffizienz ausgerichtete gesetzliche Regelung.
Die entsprechenden Effekte in der Rohstoffzusammensetzung bei Biokraftstoffen, die auf die Quotenverpflichtung angerechnet werden, sind grafisch und im Detail im statistischen Anhang dargestellt. Der statistische Anhang vermittelt die Entwicklung der nationalen, europäischen und globalen Produktion und Verbrauch von Biodiesel und HVO sowie die der Produktionskapazitäten.
Der Sachstandsbericht steht als Download zur Verfügung
Die UFOP nimmt die 15. Auflage zum Anlass darauf hinzuweisen, dass alle Berichte unterzur Verfügung stehen. Für diese Jahre kann der Entwicklungsprozess der EU- und nationalen Biokraftstoffpolitik bildlich gesprochen in den „Rückspiegel“ genommen werden.