UFOP-Vorsitzender Vogel begrüßt Entscheidung des Europäischen Parlaments zur EU-Biokraftstoffpolitik

UFOP kritisiert allerdings fehlende Langfriststrategie

Berlin, 28.04.2015 – Der Vorsitzende der Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen e.V. (UFOP), Wolfgang Vogel, begrüßt die heute vom Europäischen Parlament mit großer Mehrheit verabschiedete Reform der EU-Biokraftstoffpolitik. Vogel zeigt sich erleichtert, dass zur intensiv diskutierten Kappungsgrenze für Biokraftstoffe aus Anbaubiomasse ein sachgerechter Kompromiss gefunden wurde. Auf der einen Seite sei die Festlegung in Höhe von 7 Prozent zu befürworten, andererseits werde mit der Ermächtigung der Mitgliedsstaaten national eine niedrigere Kappungsgrenze festzulegen, auch der kritischen Diskussion im Ministerrat Rechnung getragen.
 
Vogel kritisiert jedoch, dass die von der UFOP wiederholt angemahnte Festlegung einer langfristigen und für Investoren verlässlichen europäischen Biokraftstoffpolitik mit diesem Beschluss wieder einmal ausgeblieben ist. Ohne einen Mix von Biokraftstoffen aus unterschiedlichen Biomassequellen komme die Dekarbonisierung des Verkehrssektors nicht voran. Hier gelte es, das Bestehende zu sichern und gleichzeitig Innovationen weiter zu entwickeln. Der Landwirtschaft zu vermitteln, ab 2020 nur noch „Stroh zu dreschen“, um daraus Biokraftstoff herzustellen, sei kaum vermittelbar. Der UFOP-Vorsitzende zeigt sich erleichtert, dass eine national verbindliche Quote für Biokraftstoffe aus Reststoffen abgelehnt wurde. Damit hat sich bei den EU-Politikern doch noch die Erkenntnis durchgesetzt, dass für die Produktion dieser sogenannten „fortschrittlichen“ Biokraftstoffe noch ein erheblicher Forschungsbedarf besteht. Vogel bekräftigte den Standpunkt der UFOP, dass bei diesen Biokraftstoffen überdies die widersprüchliche Annahme zu Grunde liege, Stroh könne auf dem Acker ohne Treibhausgasemissionen produziert werden, die Treibhausgasbilanz sei per se besser und vor allem es koste nichts.
 
Außerordentlich begrüßte der UFOP-Vorsitzende den Beschluss, die Einführung der umstrittenen iLUC-Faktoren auf die von der Kommission vorgeschlagene und ebenfalls vom Ministerrat befürwortete Berichterstattung zu beschränken. Auch das Parlament erkenne damit die nach wie vor unzureichende wissenschaftliche Grundlage für die Bewertung der Ursache-Wirkungsbeziehungen zwischen Rohstoffanbau und Biokraftstoffnutzung an. Die Einführung von „Treibhausgas-Malusfaktoren“ auf Basis wissenschaftlich nicht gesicherter Modelle zu begründen, sei nicht tragbar. Die Politik müsse sich dann auch der Frage stellen, wie politisch gewollte und mit Steuermitteln geförderte Extensivierungsprogramme wie das „Greening“ oder die Ausweitung des ökologischen Anbaus im Hinblick auf indirekte Landnutzungsänderungen oder die Tank-Teller-Debatte zu bewerten sind.

Vogel betonte daher, dass im Rahmen der zukünftigen Internationalisierung der Biomassestrategie und Abschätzung von Biomassepotenzialen endlich mehr Sachlichkeit in die Debatte gebracht werden müsse. Wenn Kulturarten wie Raps, Getreide und Zuckerrüben für die Biokraftstoffproduktion genutzt werden, spart dies erhebliche Importe an Eiweißfuttermitteln. Außerdem komme es auf die Marktsituation an, ob diese Erntemengen schließlich zu Biokraftstoff verarbeitet werden. Vogel erinnert in diesem Zusammenhang an die von bestimmten Nicht-Regierungsorganisationen eben nicht sachgerecht geführte und medial getriebene Diskussion über die Verwendung von Nahrungsmittelrohstoffen für die Biokraftstoffproduktion. Die Tank-Teller-Diskussion sei regelrecht auf die Spitze getrieben und die tatsächlichen Zusammenhänge auf den Agrarmärkten und die Kombination aus Biokraftstoffproduktion und Eiweißfuttermittelproduktion praktisch ausgeblendet worden. Die wissenschaftliche Überprüfung möglicher Effekte von indirekten Landnutzungsänderungen sei aber legitim im Sinne der Politikberatung betonte Vogel. Die bis zum Jahr 2020 verbleibende Zeit müsse genutzt werden, um eine Entwicklungsstrategie für alle Biokraftstoffgenerationen in einem Klima- und Energie-Paket für 2030 zu erarbeiten, so wie dies von Parlament und Ministerrat gefordert wurde.

Zwar zielen die aktuellen Vereinbarungen vorrangig auf die sogenannten fortschrittlichen Biokraftstoffe ab. Dennoch dürfe auch jetzt nicht übersehen werden, dass die Biokraftstoffentwicklung schließlich auf einer ersten Generation beruhe, die eine Bestandssicherung verdiene. Nur unter dieser Voraussetzung könnten Zertifizierungssysteme, die Qualität der Zertifizierungsanforderungen und deren Umsetzung in der EU, aber auch in Drittstaaten weiter entwickelt und verbessert werden. Dies sei der global strategische Ansatz, um vor allem in Drittstaaten den Urwaldschutz und die Sozialstandards zu verbessern. Würde die Förderung der Biokraftstoffe der ersten Generation nach 2020 auslaufen, fehle das „Druckmittel“ des Marktzugangs in die EU. Die Folge seien Umlenkungseffekte in andere Importländer. Insofern müsse diese Entwicklung im Sinne einer „lernenden Strategie“ auf Basis einer stärkeren Einbindung der Unternehmen und Verbände der Biokraftstoffwirtschaft vorangetrieben werden. Für diesen Dialog stehe die UFOP gerne bereit, betonte der Vorsitzende.