UFOP-Vorstand bewertet Beschlüsse des Europäischen Parlaments zur Biokraftstoffpolitik
Berlin, 17. September 2013 – In seiner Sitzung vom Montag dieser Woche hat der Vorstand der Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen e.V. (UFOP) die Beschlüsse des Europäischen Parlaments vom 11. September 2013 zur der von der EU-Kommission vorgeschlagenen Änderung der EU-Biokraftstoffpolitik intensiv diskutiert. Der Vorstand begrüßte die gegenüber dem Kommissionsvorschlag um 1 Prozent auf 6 Prozent erhöhte Deckelung für Biokraftstoffe der ersten Generation als Fortschritt. Allerdings liege dieser Wert weiter unter dem inzwischen in Deutschland erreichten Verbrauch von 7,5 Prozent. Die deutschen Biodieselhersteller müssten sich daher zur Auslastung ihrer Anlagen auf einen verstärkten Export ausrichten.
Als Erfolg beurteilt der Vorstand dagegen die Bewertung und Beschlusslage des Parlaments zur Frage der indirekten Landnutzungsänderungen. ILUC-Faktoren würden zwar zunächst im Rahmen einer Berichterstattung eingeführt, konkrete iLUC-Faktoren jedoch erst ab 2020 auf Basis einer intensiven wissenschaftlichen Evaluation bis Mitte 2016. Insofern müsse der zur Verfügung stehende Zeitraum genutzt werden, die Diskussion um die den iLUC-Faktoren auf wissenschaftlicher Basis zu versachlichen, zumal iLUC nicht allein ein Phänomen des Rohstoffbedarfs für die Biokraftstoffproduktion sei, sondern praktisch alle Verwendungsformen und auch Extensivierungsmaßnahmen einschließen müsse.
Als Erfolg bewertet der Vorstand die restriktive Definition von Abfall- und Reststoffen. Mit Hinweis auf eine Überförderung von Kraftstoffen aus Reststoffen wie Stroh, die gemäß den Kommissionsvorschlägen sogar vierfach angerechnet werden sollten, hat das Europäische Parlament zwar eine Unterquote in Höhe von 2,5 Prozent beschlossen. Diese Biokraftstoffe können allerdings nur entsprechend ihres Energiegehalts angerechnet werden und sollen als Ergebnis der Evaluierung ebenfalls mit einem iLUC-Faktor belegt werden. Zudem wurde die Definition dieser Reststoffe strenger gefasst bzw. konkretisiert. Analog hat das Parlament bei Biokraftstoffen aus Abfällen die Anforderungen an die Berücksichtigung der Abfallrahmenrichtlinie präzisiert. Die UFOP stellt fest, dass ein Entledigungswille als solcher nicht ausreicht, um Abfallöle der Biokraftstoffnutzung für die Doppelanrechnung zuführen zu können.
Im Falle des Inkrafttretens dieser Änderungen sieht die UFOP einen erheblichen Anpassungsbedarf in der nationalen Biokraftstoffgesetzgebung, einschließlich der Zertifizierungskriterien für den Nachweis der Abfall- und Reststoffherkunft.
Der UFOP erkennt an, dass das Europäische Parlament eine Vielzahl der Bedenken der Biokraftstoffbranche berücksichtigt hat und begrüßt, dass nach den Vorstellungen des Europäischen Parlaments der Dialog zwischen der EU-Kommission mit den betroffen Wirtschaftsverbänden zukünftig intensiviert werden muss.