
Drohenden Einschränkungen beim chemisch-synthetischen Pflanzenschutz bestmöglich gegensteuern.
Der Ackerbau in Deutschland und Europa sieht sich umfassenden Forderungen nach Reduzierung des chemisch-synthetischen Pflanzenschutzes gegenüber. Zwischen der EU-Kommission und den Mitgliedsländern sowie im Europäischen Parlament wird heftig um den Verordnungsvorschlag zur nachhaltigen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln (SUR) gerungen. Dieser enthält nichts weniger als eine 50 % Absenkung bei Menge und Risiko mit dem gleichen Teilziel bei „besonders gefährlichen” Wirkstoffen. Darüber hinaus soll ein umfassendes grundsätzliches Verbot in Schutzgebieten greifen. Wie die Sache ausgeht, ist derzeit noch offen. Die EU-Kommission versucht gerade, den lange erwarteten Vorschlag zur Weiterentwicklung des EU-Gentechnikrechts mit Deregulierung der neuen Züchtungstechniken mit der von ihr gewünschten Durchsetzung der SUR zu verknüpfen – ein klarer Hinweis, wie groß die Widerstände gegen die Pflanzenschutz-Reduktionspläne sind.
Neben der Diskussion auf EU-Ebene darf aber auch nicht vergessen werden, dass die in Deutschland seit September 2021 geltende aktuelle Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung bereits jetzt zahlreiche Einschränkungen beim chemisch-synthetischen Pflanzenschutz enthält. Darüber hinaus ist ein Prüfauftrag an das BMEL enthalten, inwieweit bis zum 30. Juni 2024 mittels freiwilliger Vereinbarungen und Maßnahmen ein Verzicht auf die Anwendung von bestimmten Pflanzenschutzmitteln auf Ackerland in FFH-Gebieten umgesetzt worden ist. Dieser Bericht kann zur weiteren Verschärfung der Verordnung führen.
Weiterhin gilt die Macht des Faktischen: Wir beobachten immer mehr Resistenzen bei Unkräutern und Schadorganismen, deren Ausprägung durch die Verfügbarkeit von immer weniger Pflanzenschutzmitteln mit unterschiedlichen Wirkmechanismen eher noch beschleunigt wird. Neuzulassungen an Pflanzenschutzmitteln lassen lange auf sich warten und sind nicht mehr so zahlreich wie in den letzten Jahrzehnten – von Seiten der Industrie wird keine Besserung in Aussicht gestellt. Biologische Präparate sind im Ackerbau eher noch Wunschdenken und wenn vorhanden, i.d.R. kein echter Ersatz. Obendrauf kommt noch die zunehmende Unberechenbarkeit der Witterung, angetrieben durch den Klimawandel.
Als Fazit aus den vorstehend genannten Entwicklungen ist ganz klar zu ziehen, dass chemisch-synthetischer Pflanzenschutz nicht mehr der einzige Trumpf im deutschen Ackerbau sein kann und darf. Auch wenn dem Berufsstand die Realitäten nicht gefallen und vor dem Hintergrund der Lebensmittelsicherheit mit Recht hinterfragt und massiv kritisiert werden müssen, gilt es doch, bereits existierenden oder unabwendbaren Einschränkungen beim chemisch-synthetischen Pflanzenschutz durch ackerbauliche Maßnahmen bestmöglich gegenzusteuern.
Eine zentrale Rolle bei den ackerbaulichen Maßnahmen nimmt die Fruchtfolge ein. Der Winterraps ist für die Auflockerung von getreidereichen Fruchtfolgen mit seinem Vorfruchtwert unverzichtbar – dies dürfte auch weiterhin so bleiben mangels alternativer Blattfrüchte in Form einer Winterung. Er selbst darf aber auch nicht zu eng gestellt werden. In manchen Regionen war das in der Vergangenheit aufgrund der erzielten Gewinne bereits der Fall mit negativen phytosanitären Konsequenzen. Und in einer guten Fruchtfolge sollte grundsätzlich neben dem Wechsel zwischen Halm- und Blattfrucht auch der Wechsel zwischen Winterung und Sommerung vollzogen werden. Hierfür bieten sich aus UFOP-Sicht die Körnerleguminosen oder die Sonnenblume als weitere Blattfrüchte an. Deren Anbau basiert ebenfalls auf der vorhandenen Getreidetechnik und an der Entwicklung der Eiweißpflanzen-Absatzmärkte als große Herausforderung wird gearbeitet – nicht zuletzt auch im Rahmen des neuen Demonstrationsnetzwerkes LeguNet, in dem sich die UFOP um die Bereiche Agrarhandel und Erzeugergemeinschaften kümmert.
Eine Aufgabe für die Zukunft wird es zweifellos sein, Alternativen zu chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln und/oder entsprechende Kombinationen alltagstauglich zu machen. Zahlreiche Hinweise dazu enthalten die UFOP-Leitlinien zum integrierten Pflanzenschutz im Rapsanbau und im Anbau von Ackerbohne, Körnererbse, Sojabohne und Süßlupinen, verfügbar unter www.ufop.de oder kostenfrei anzufordern als Druckexemplar unter info@ufop.de.
Lesen Sie jetzt die weiteren Informationen zur Winterrapsaussaat 2023:

Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen E.V.

