Nationale und EU-Biokraftstoffpolitik treibt Rapsöl-Nachfrage

Der aktuellen Konflikte in der Ukraine und im Nahen Osten zeigen den dringenden Bedarf der EU auf, mit einem strategisch breiten Ansatz den Ausbau und die Anwendung von erneuerbare Energien voranzutreiben und damit gleichzeitig die Klimaschutzziele zu erfüllen. Biokraftstoffe spielen hier eine entscheidende Rolle, weil sie jetzt verfügbar sind und mit einem Nachhaltigkeitszertifikat auf die Quotenverpflichtungen im Kraftstoff- und zukünftig auch im Heizölsektor angerechnet werden können.

In diesem geo- und energiepolitisch herausfordernden Umfeld profitiert Rapsöl vom Anstieg der Ölpreise, der die Politik zum Handeln zwingt. Dies ist bereits an den steigenden Notierungen für Pflanzenöle ablesbar. Höhere Rohölpreise verbessern die Wettbewerbsfähigkeit von Kraftstoffen aus Rapsöl (Biodiesel/HVO) bzw. von Rapsölkraftstoff und stärken zugleich die Nachfrageperspektive für Rapsöl bzw. Rapssaat. Preisstützend wirken zudem die ambitionierten Reformen in der Förderung von Biokraftstoffen in Nord- und Südamerika sowie Asien. Die Länder in diesen Regionen haben ihre Förderpolitik auf einen wesentlich stärkeren Einsatz von Biokraftstoffen ausgerichtet durch jährlich steigende Quotenverpflichtungen (Brasilien), in Kombination mit Steuergutschriften (USA), ambitionierten Beimischungsvorgaben (z.B. Indonesien mit Einführung von B50) und durch Erweiterung um zusätzliche Sektoren, wie dies die EU mit dem Flug- und Schiffsverkehr getan hat. 

Auf EU-Ebene wird durch die nationale Umsetzung der geänderten Erneuerbare Energien-Richtlinie (RED III) der Rahmen für die Förderpolitik bei Biokraftstoffen ab 2026 und 2027 gesetzt. Die Mitgliedsstaaten müssen bis 2030 höhere Mindestziele erfüllen. Konkret muss der Verkehrssektor mindestens 14,5 % Treibhausgasminderung oder einen Mindestanteil erneuerbarer Energien von 29 % erbringen. Fest steht: alle Mitgliedsstaaten müssen ihre Quotenverpflichtungen erhöhen und gleichzeitig den Schiffs- und Flugverkehr als zusätzliche Abnehmer berücksichtigen. Deutschland hat mit dem im April vom Bundestag beschlossenen Gesetz zur Weiterentwicklung der THG-Quote in mehrfacher Hinsicht eine Vorbildfunktion übernommen.

Das THG-Quotengesetz - die wichtigsten Regelungsgegenstände: 

Schrittweise Anhebung der THG-Quote von aktuell 12,1 % auf 65 % im Jahr 2040
Dies schafft Sicherheit für Investitionen in Anlagen für die Produktion von Biokraftstoffen und synthetischen Kraftstoffe.

Beschleunigte Anhebung der THG-Quote von aktuell 12,1 % auf 17,5 % und auf 19,5 % in 2028
Damit werden u.a. durch Betrug und Doppelanrechnung bis Ende 2025 generierte Zertifikate „kompensiert“, so dass zukünftig die physische Nachfrage nach Biokraftstoffen die Quotenerfüllung bestimmt.

Rückwirkender Entfall der Doppelanrechnung zum 01.01.2026 als wichtigster Beitrag zur Betrugsprävention
Damit Wegfall des wichtigsten Anreizes für den betrügerischen Import von Abfallroh- bzw. Biokraftstoffen.

Schrittweise Erhöhung der Obergrenze für Biokraftstoffe aus Anbaubiomasse von derzeit 4,4 % auf 5,8 % bis 2032
Damit wird deren Marktanteil gesichert, wenn Abfallöle die Nachfrage nicht mehr ausreichend bedienen können. Denn die Anrechnung von Biokraftstoffen auf die Vorgaben im Flug- und Schiffsverkehr ist an die Verwendung von „Abfallrohstoff“ gekoppelt.

 

Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf für ein Gebäudemodernisierungsgesetz

Das Gesetz soll das Gebäudeenergiegesetz („Heizungsgesetz“) ablösen und sieht im Heizölbereich bei Neuanlagen die Einführung einer Bioöl-Quote vor. Zugelassene Brennstoffe sind Pflanzenölmethylester (Biodiesel) und Hydriertes Pflanzenöl (HVO), ausdrücklich auch aus Anbaubiomasse, d.h. einschließlich Rapsöl als Rohstoff. Palmöl und deren Abfälle sind auch hier ausgeschlossen.

Die Regelung sieht bei einer neuen Ölheizung steigende Pflichtanteile von „Bioheizöl“ vor: ab 2028 Einführung einer Bioheizöl-Quote von 1 %, ab 2029 mind. 10 %, ab 2030 mind. 15 %, ab 2035 mind. 30 % und ab 2040 mind. 60 %.

FAZIT: Die aktuellen und zukünftigen Rahmenbedingungen bestätigen die Aussicht auf stabile und attraktive Preise für Raps und sind bei der Anbauplanung zu berücksichtigen.

Und die Landwirtschaft als Anwender?

Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer setzt sich dafür ein, Biokraftstoffe von der Energiesteuer zu befreien.

Die Landwirtschaft als Rohstoffproduzent und Anwender steht mit den blühenden Ölfeldern für den idealen Kreislauf von CO2-Bindung und -Freisetzung. Gekoppelt ist dies mit der Produktion von Rapsschrot als heimischem Eiweißfutter, das Sojaimporte ersetzt. Die Sicherheit der Energieversorgung in der Landwirtschaft ist Voraussetzung für die Ernährungssicherheit, dafür steht die Landwirtschaft mit ihren Energiequellen Rapsölkraftstoff und Biodiesel, Biomethan, Photovoltaik und Windkraft. Die in der Landwirtschaft eingesetzten Biokraftstoffe werden auf die Sektorverpflichtung der Landwirtschaft für den Klimaschutz gemäß dem Klimaschutzgesetz angerechnet.

Mit Förderung des BMLEH/der FNR werden die Voraussetzungen für die schrittweise Anwendung geschaffen. Hierfür steht die Plattform „Erneuerbare Antriebsenergie für die Land- und Forstwirtschaft“ mit ihrem Netzwerk aus Verbänden, Landmaschinenindustrie und Wissenschaft. Ein umfassender Maßnahmenkatalog zur Förderung der Umstellung von Landmaschinen auf alternative Antriebe wurde erarbeitet und eine Übersicht über Freigaben für Biodiesel und HVO zusammengestellt: 

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