• iLUC – indirekte Landnutzungsänderung

  • iLUC – indirekte Landnutzungsänderung

In der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (Renewable Energy Directive – RED, 2009/28/EG) wurde das verbindliche Ziel vorgegeben, ab 2020 mindestens 10 Prozent des fossilen Kraftstoffbedarfs (ohne Flugverkehr) durch Energie aus erneuerbaren Quellen zu ersetzen. Dadurch steigt der Biokraftstoffbedarf der Europäischen Union. Im Rahmen der Aufstellung nationaler Aktionspläne haben die Mitgliedsstaaten den nationalen Biokraftstoffbedarf für die Zielerreichung ermittelt. Allein für den Dieselmarkt müssten demzufolge etwa 21 Mio. Tonnen Biokraftstoffe, vorrangig Biodiesel und HVO (Hydrogenated Vegetable Oil), bereitgestellt werden.

Damit verbunden ist eine stärkere Rohstoffnachfrage zur Biokraftstoffproduktion. Die Frage der Auswirkungen dieses Anstiegs wurde bereits in der Richtlinie verankert, in dem die EU-Kommission beauftragt wurde, mögliche indirekte Landnutzungsänderung (iLUC) zu untersuchen und ggf. Vorschläge für eine Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen vorzulegen. Dieser Prozess ist in vollem Gange und hat zu heftigen und sehr kontrovers geführten Diskussionen innerhalb und außerhalb der EU geführt.  

Die UFOP bezweifelt nicht, dass die erhöhte Biomassenachfrage Auswirkungen auf die Ausrichtung der Landnutzung hat. Dennoch kann eine konkrete Ursache-Wirkungsbeziehung auf Basis der von der Kommission beauftragten Studie nicht nachgewiesen werden. Dafür sind die in der EU benötigen Rohstoffmengen, gemessen an der Weltagrarproduktion, zu klein.

Die Intensität der Diskussion zwischen betroffener Wirtschaft, EU-Kommission sowie Parlamentariern in Berlin und Brüssel hat aktuell stark zugenommen. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob so genannte „iLUC-Faktoren“ als zusätzlicher Maluswert in der Treibhausgas(THG)-Bilanzberechnung bei Biokraftsttoffen berücksichtigt werden müssen. Die UFOP befürchtet, dass diese zusätzliche Anforderung an die THG-Einsparung für den europäischen Biodiesel- und HVO-Sektor schlimmstenfalls das Ende der pflanzenölbasierten Biokraftstoffproduktion bedeuten würde. Denn die ab 2017 geforderte THG-Reduzierung von mindestens 50% als Voraussetzung für den Marktzugang in der EU kann nicht erfüllt werden. Für die bisher zu diesem Zweck in der EU produzierten Ölsaaten bzw. für das daraus gewonnene Öl müssten andere Absatzmärkte gesucht werden. Für die Investitionen der Biokraftstoffindustrie in Milliardenhöhe wäre ein frühzeitiges Ende der Amortisation vorgegeben. Viele Arbeitsplätze geraten dadurch in Gefahr. Eine für die EU-Zielvorgabe nicht zu schließende Angebotslücke wäre die Folge.

Die Umsetzung der Anforderungen aus der RED ist eine große Herausforderung, da die iLUC-Hypothese unterstellt, dass der heimische Anbau von Rohstoffen für die Biokraftstoffproduktion zur Rodung von Urwaldflächen in Übersee und damit zur Zerstörung von Biotopen führt. Die dadurch bedingten stark erhöhten Treibhausgasemissionen sollen nun den europäischen Bauern angelastet werden. Die europäischen Rapserzeuger, die unter höchsten naturschutzfachlichen Auflagen produzieren, würden also für eine unzureichende Waldschutzgesetzgebung in Drittstaaten bestraft, während in Ländern wie z.B Indonesien die Abholzung trotz iLUC-Auflage weitergeht.

Vor diesem Hintergrund ist es Ziel der UFOP, die iLUC-Hypothese auf Basis von Fakten und damit sachgerecht mit den politischen Entscheidungsträgern zu führen: der EU-Kommission, der Bundesregierung sowie den Abgeordneten in Brüssel und Berlin. Dazu stellt die UFOP Informationen wie Studien oder Fachpublikationen zur Verfügung und bietet sich als Diskussionspartner an.