Alternativen

In Ihrem Bericht an den EU-Rat und an das EU-Parlament vom Dezember 2010 stellt die EU-Kommission vier Optionen vor:

1. Keine Maßnahmen und stattdessen ein weiteres Monitoring

2. Mindestwert für Treibhausgaseinsparung (derzeit 35 Prozent) anheben

3. Zusätzliche Nachhaltigkeitsanforderungen für bestimmte Biokraftstoffe

4. iLUC-Faktoren, die als „CO2-Malus“ auf die Treibhausgasbilanz aufgeschlagen werden

Die sogenannte IFPRI-Studie ist seit der Auftragsvergabe und besonders seit ihrer Veröffentlichung im Oktober 2011 Gegenstand heftiger Diskussionen von Seiten der nationalen und europäischen Bauern- und Biokraftstoffverbände. Die UFOP erinnert daran, dass die Erneuerbare Energien-Richtlinie im Juni 2009 in Kraft trat, als der größte Teil der Biodieselproduktionskapazität bereits errichtet war. Für diese Anlagen muss es einen Vertrauensschutz geben.

Das EU-Ziel von 10 Prozent Kraftstoffe aus erneuerbaren Quellen im Jahr 2020, kann mit Biomasse von europäischen Ackerflächen und ohne Landnutzungsänderungen außerhalb der EU erreicht werden. Durch agrarpolitische Maßnahmen wie z.B. die Reform der Zuckermarktordnung wurden in der EU in den letzten Jahren knapp eine Million Hektar Nutzfläche frei. Zusätzlich könnten bis 2020 vor allem durch Ertragssteigerungen 15 bis 20 Millionen Hektar Fläche frei werden, die dann für die Energieproduktion zur Verfügung stünden, ohne dass weniger Nahrungs- und Futtermittel produziert würden. Die bei der Produktion von Biodiesel oder -ethanol in großem Umfang anfallende Koppelprodukte können außerdem große Mengen der EU-Futtermittelimporte ersetzen.

Ein iLUC-Faktor wird Landnutzungsänderungen nicht verhindern können. Genauso wie Wälder in Deutschland durch das deutsche Waldgesetz geschützt werden, muss die Natur in Brasilien oder Indonesien ebenfalls durch nationale Gesetze geschützt werden. Hier muss die EU als Verhandlungspartner auftreten, damit entsprechende Gesetze zeitnah im Sinne des Biotopschutzes erlassen und hinsichtlich der Beachtung auch kontrolliert werden. Es ist illusorisch zu glauben, dass der Schutz des Regenwaldes durch eine EU-Regelung zu Lasten der europäischen Landwirte erreicht werden kann.

Sollten dennoch iLUC-Faktoren eingeführt werden, muss die Richtlinie dahingehend geändert werden, dass der Landwirtschaft auf der Stufe der Rohstoffproduktion eine größere Flexibilität eingeräumt wird. Folgende Ansätze wären zu diskutieren:

  • Berücksichtigung des Vorfruchtwertes bzgl. der N-Düngung
  • Anrechnung der Fruchtfolge, d.h. Verteilung der THG-Bilanz als Fruchtfolgedurchschnitt statt auf die jeweilige Kulturart bezogen
  • Anrechnung von Körnerleguminosen in der Rapsfruchtfolge
  • Sachgerechte Anrechnung der Nebenkomponente Rapsschrot zur Substitution von Soja